Regeln & Bestimmungen

Im Vergleich zu Deutschland scheinen die Regeln in den Niederlanden recht liberal zu sein. Als Angler genießt man dort viele Freiheiten und hat schier unendliche Möglichkeiten, die ganzen Gewässer zu beangeln. Trotz der vielen Freiheiten gibt es auch einige Regeln zu beachten, die nachfolgend aufgelistet werden.

Um in den Niederlanden angeln zu dürfen, gilt es neben dem Besitz des aktuellen VISPas und das Mitführen des Buches (Lijst van Viswataren) oder der VISplanner App(Internetverbindung muss vorhanden sein) die Allgemeinen Regeln zu Beachten. Außerdem gibt es noch einige Grundregeln für die jeweiligen Verbände (Federatie) und Regionen, die zusätzlich zu beachten sind. Einzelne Gewässer und Gewässerabschnitte können noch separate Regeln unterliegen. Diese können dem Buch, der VISplanner App oder Informationsschildern am jeweiligen Gewässer entnommen werden.

 

Allgemeine Regeln zur Nutzung mit dem VISpas

Der Besitzer des VISpas hat sich an die folgenden Bestimmungen und gesetzliche Regeln zu halten. Ein Verstoß gegen diese Bestimmungen und Regeln ist mit dem Angeln ohne Erlaubnis (vergunning) gleichzusetzen und wird nach dem niederländischen Fischereirecht von 1963 mit Bußgeld bzw. Anzeige geahndet.

    1. Nur mit einem gültigen VISpas in Kombination mit der gemeinsamen Liste der niederländischen Angelgewässer (Gezamenlijke Lijst van Nederlandse Viswateren 2016 – 2017 – 2018) darf in den genannten Gewässern geangelt werden.
    2. In diesen Gewässern darf der Besitzer des VISpas mit maximal zwei Angelruten (welche jeweils mit maximal 3 ein- zwei oder dreischenklige Haken ausgerüstet sind) mit allen gesetzlich erlaubten Ködern angeln (Achtung: Auch das Mitführen von mehr als zwei vollständig aufgebauten Angelruten ist verboten). Lediglich in den Gewässern, die mit dem Symbol der dritten Rute gekennzeichnet sind, darf man als Besitzer der Erlaubnis “Dritte Angel” (Derde hengeltoestemming!) mit drei Angelruten angeln.
    3. Das Nachtangeln ist nur erlaubt, wenn man im Besitz der Nachtangelerlaubnis ist und das jeweilige Gewässer mit dem Symbol der Nachtangelerlaubnis  gekennzeichnet ist. Nachtangeln an Gewässern ohne dieses Symbol ist nicht erlaubt oder nur mit Erlaubnis des Inhabers des Fischrechts erlaubt. Informiere dich beim zum Gewässer zugehörigen Verein.
    4. Das Nachtquartier (im folgenden auch Zelten genannt) ist nur an den Gewässern mit dem erlaubt. An den Gewässern ohne aufgeführtes Symbol ist das Zelten nicht gestattet oder nichts genaueres darüber bekannt. Für aktuelle Informationen verweisen wir auf die Webseiten der jeweiligen Verbände oder Vereine.
    5. Gefangener Fisch muss unbeschadet in dasselbe Wasser zurückgesetzt werden, es sei denn:
      • er ist zum persönlichen Verzehr bestimmt (den Fisch sofort mit einem kräftigen Schlag auf den Kopf töten)
      • er wird als Köderfisch verwendet. Hier sind die Verhaltensregeln für die Entnahme von Köderfischen zu beachten. Für Köderfische die größer als 15cm sind, sind dies 10 Stück.

      Verhaltensregeln für das mitnehmen von Köderfischen

      • Köderfische dürfen nur unter der Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen (geschützte Arten, Schonzeiten und Mindestmaßen beachten) lebend mitgenommen werden
      • Sorge für ausreichend Sauerstoff der Fische
      • Der Köderfisch muss vor der Verwendung getötet werden
      • Lebende Fische müssen in das selbe Gewässer zurückgesetzt werden
    6. Gefangene Karpfen müssen immer lebend in dasselbe Gewässer zurückgesetzt werden. Falls nicht anders angegeben, ist eine zeitweise Aufbewahrung in einem Setzkescher oder einem Aufbewahrungsnetz erlaubt.

Es ist verboten:

    1. Gefangenen Fisch zu verkaufen
    2. Mehr als 2 Zander im Besitz zu haben, sofern nicht anders angegeben
    3. All mitzunehmen. Aale (Paling) müssen unmittelbar leben in dasselbe Gewässer zurückgesetzt werden.
    4. Wettangeln zu organisieren, abzuhalten oder daran teil zu nehmen, ohne eine schriftliche Zustimmung des Inhabers des Fischereirechts, des Verbandes oder des Vereins zu besitzen. Sollten Bereiche an einem Gewässer für einen Wettkampf reserviert worden sein, so muss man diesen Bereich freigeben und darf dort nicht angeln.
    5. Rallye- oder Staffelangeln bzw. eine andere Form des Angelei durchzuführen, bei dem die gefangenen Fische mitgenommen werden, um das Ergebnis zu ermitteln.
    6. Auf, an oder in der Nähe von Gewässern mehr als 10 getötete Süßwasserfische im Besitz zu haben, die größer als 15 cm sind.
    7. Mit gefärbten Maden zu angeln, mit diesen zu füttern oder gefärbte Maden in der Nähe des Gewässers im Besitz zu haben.
    8. Andere Mitbürger zu stören oder fremdes Eigentum sowie die Natur durch rücksichtsloses Handeln zu zerstören, zu beschädigen oder zu verschmutzen.
    9. So zu angeln, dass (Wasser)Vögel den Köder aufnehmen können.
    10. Angelschnüre und anderen Abfall am Angelplatz liegen zu lassen. Der Angelplatz muss nach dem Angel sauber verlassen werden.
    11. Private Grundstücke sowie Ufer ohne die Zustimmung des Eigentümers zu betreten. Dies gilt auch wenn man das Recht dazu hat, dass anliegende Gewässer zu beangeln.
    12. Land zu betreten, welches mit Nutzpflanzen bepflanzt ist, oder auf dem noch zu mähendes Gras steht, sofern man nicht im Besitzt des Laufrechts ist.
    13. Haustiere bei frei laufendem Vieh dabei zu haben. Türen an Zäune müssen wieder geschlossen werden
    14. Lagerfeuer zu machen oder zu grillen

In Freizeit- und Naturgebieten muss man sich an die dortigen Regeln und Bestimmungen halten. Diese werden durch separate Schilder gekennzeichnet.

Regelungen der einzelnen Verbände (Federatie)

  1. Sportvisserij MidWest Nederland
  2. Sportvisserij Fryslân
  3. Federatie Groningen Drenthe
  4. Sportvisserij Oost-Nederland
  5. Federatie Midden Nederland
  6. Sportvisserij Zuidwest Nederland
  7. Sportvisserij Limburg