FAQ – Häufige Fragen

FAQ – Häufige Fragen

Das Kunstköderverbot (ähnlich der Schonzeit in Deutschland) gilt in der Zeit vom 1. April bis(nicht einschließlich) zum letzten Samstag im Mai. In dieser Zeit ist es verboten mit folgenden Ködern zu angeln:
  • Fischfetzen (jeglicher Größe)
  • Schlachterzeugnisse
  • Kunstköder jeglicher Art. (Ausgenommen der Kunstfliege, kleiner als 2,5cm)
  • totem Köderfisch
Ab dem letzten Samstag im Mai (25.05.2024) darf wieder mit Kunstköder und Köderfisch auf Raubfische geangelt werden.