FAQ – Häufige Fragen
Das Kunstköderverbot (ähnlich der Schonzeit in Deutschland) gilt in der Zeit vom 1. April bis(nicht einschließlich) zum letzten Samstag im Mai. In dieser Zeit ist es verboten mit folgenden Ködern zu angeln:
- Fischfetzen (jeglicher Größe)
- Schlachterzeugnisse
- Kunstköder jeglicher Art. (Ausgenommen der Kunstfliege, kleiner als 2,5cm)
- totem Köderfisch